Bauleitpläne im Verfahren
Hier erhalten Sie Informationen zu den aktuell laufenden Bauleitplanverfahren der Stadt Twistringen.
Aufstellungsbeschlüsse:
Formal beginnt das „Leben" eines Bauleitplanes mit dem Aufstellungsbeschluss. Der Aufstellungsbeschluss wird vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft bzw. vom Verwaltungsausschuss gefasst. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, einen Bauleitplan für ein bestimmtes Gebiet zu erarbeiten und das für die späteren Entscheidungen wichtige und relevante Material zusammen zu tragen. In der Folge prüft die Verwaltung, ob dieses Gebiet überhaupt beplanbar ist und entwickelt erste Ideen für die Gestaltung. Die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben ist für die folgenden Beteiligungsschritte vorgesehen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit/Träger öffentlicher Belange:
Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden Sie so umfassend wie möglich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, der in Betracht kommenden Varianten und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig unterrichtet.
Dabei erhalten Sie, als Bürgerinnen/ Bürger, und die Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, weil die Stadt frühzeitig die Konsequenzen der Planung aus Sicht der Bürger kennenlernen möchte.
Öffentliche Auslegung:
Während der öffentlichen Auslegung können die Bürger überprüfen, wie ihre Belange in der Planung berücksichtigt worden sind. Es besteht die Möglichkeit, nochmals Anregungen vorzutragen. Auslegungsfrist und Auslegungsort (in der Regel im Rathaus der Stadt Twistringen) werden in der Kreiszeitung Syke bekannt gemacht sowie ins Internet eingestellt. Auch die Träger öffentlicher Belange werden erneut gehört. Die öffentlichen und privaten Belange werden schließlich vom Rat der Stadt gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach dem Abwägungsprozess fasst der Rat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan bzw. den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan.
Zurzeit findet folgende Beteiligungen der Öffentlichkeit und Beteiligungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. die öffentliche Auslegung zu Flächennutzungsplanänderungen bzw. Bebauungsplänen oder Bebauungsplanänderungen statt:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bebauungsplan Nr. 26-(100/98) "An der Straße Zur Mühle"
11. Änderung des Flächennutzungsplanes:
abrufbare Unterlagen:
Bebauungsplan Nr. 26-(100/94) "ehemalige Hutfabrik Oberbecker Straße"
abrufbare Unterlagen:
12. Änderung des Flächennutzungsplanes:
abrufbare Unterlagen:
Bebauungsplan Nr. 26-(100/96) "Bremer Straße / Krümpel"
abrufbare Unterlagen:
Bebauungsplan Nr. 26-(100/97) "An der Werner-von-Siemens-Straße"
abrufbare Unterlagen: