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Auszug - Beschluss über die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Tageseinrichtungen für Kinder
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ratsvorsitzender Rolf Meyer erteilt das Wort an Bürgermeister Jens Bley.
Bürgermeister Jens Bley erläutert die Grundlagen zur Sitzungsvorlage.
Aufgrund der Viruspandemie konnten die Kinder in den Kindertagesstätten nicht betreut werden. Für diesen Zeitraum konnten auch keine Leistungen abgerufen werden. Gebühren sind aber trotzdem erhoben worden.
Um den Eltern entgegenzukommen, ist in Absprache mit dem Landkreis und allen anderen Kommunen nach Lösungsmöglichkeiten gesucht worden.
Gebühren sind anhand einer Satzung festzumachen. Seitens der Verwaltung ist ein Satzungsbeschluss erarbeitet worden, um das Nichterheben der Gebühren rechtlich abzusichern. Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit nachgeholt. Die Nichterhebung der Gebühren tritt damit ab Mai 2020 in Kraft getreten.
Der Grund, warum für April 2020 Gebühren erhoben wurden begründet Bürgermeister Jens Bley mit den Vorhaltekosten. Ein Wiedereinstieg in den Regelbetrieb war dadurch jederzeit gewährleistet.
In finanziellen Härtefällen ist den Eltern eine individuelle Lösung in Aussicht gestellt worden.
Bürgermeister Jens Bley weist anschließend auf die geänderte Beschlussfassung hin, die allen Anwesenden als Tischvorlage vorliegt.
Ohne weitere Wortmeldungen wird über die geänderte Beschlussfassung abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die anliegende 2. Änderungssatzung zur Gebührenerhebung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Twistringen wird beschlossen.
Abstimmung: | Ja-Stimmen: | 24 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |