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Auszug - Pflichtenbelehrung ehrenamtlich Tätiger hier: Elternvertretung der Kindertagesstätten
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Wortprotokoll |
Bürgermeister Martin Schlake nahm die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG vor. Per Handschlag verpflichtete er gemäß § 60 NKomVG die nichtstimmberechtigte Elternvertreterin der Kindertagesstätten, Frau Dörte Kramer-Wiechers, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.