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Auszug - Bauleitplanung der Stadt Twistringen - Bebauungsplan Nr. 26-(100/104) "Vor dem Krümpel" in der Ortschaft Twistringen a) Beratung über die Anregungen aus der Offenlegung und aus der Trägerbeteiligung b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss |
Stadtplaner Christian Gelhaus erläutert den Sachverhalt.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 26-(100/104) „Vor dem Krümpel“ werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsempfehlungen dazu entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage wird gefolgt.
Der Tagesordnungspunkt dient zur Kenntnisnahme des Ortsrates. Der Ortsrat ist gehört. Es ist keine Abstimmung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
zu a)
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 26-(100/104) „vor dem Krümpel“ werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsempfehlungen dazu entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage wird gefolgt.
Zu b)
Der Endfassung des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/104) „Vor dem Krümpel“ nebst Begründung einschließlich Umweltbericht wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 26-(100/104) „Vor dem Krümpel“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.