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Vorlage - 2018/106
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Sachverhalt:
Im Rahmen der 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sollen Anpassungen der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vorgenommen werden.
Eine wesentliche Änderung der Satzung ist die Regelungen der Aufwandsentschädigung für Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und an den Feuerwehrtechnischen Zentralen im Landkreis Diepholz. Außerdem ist der Ersatz für nachgewiesenen Verdienstausfall von 25,00 € auf 30,00 € je Stunde erhöht worden.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Twistringen über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzrechnung | Ergebnisrechnung |
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Anlage/n:
Entwurf der 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Entwurf_Satzung Entschädigung ehrenamtliche Tätigkeiten, 2. Änderung_mit Markierungen (202 KB) |