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Vorlage - 2018/125
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Twistringen hatte in seiner Sitzung am 23.11.2017 die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Anschließend wurde die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden in einer vorläufigen Abwägungstabelle zusammengestellt. Die vorläufigen Abwägungsergebnisse sind in den Entwurf des Planwerkes eingeflossen, für den der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2018 den Entwurfs- und Offenlegungsbeschlusses gefasst hat
Der Entwurf, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes lagen in der Zeit vom 23.08.2018 bis einschließlich 24.09.2018 öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 10. August 2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Anhörung des Ortsrates der Ortschaft Twistringen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in dessen Sitzung am 11. Juni 2018 ergab folgendes:
Der Ortsrat hat keine Bedenken geäußert.
Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nunmehr zu entscheiden. Die Abwägungsvorschläge sind als Anlage 1 beigefügt. Diese ist als fortgeschriebene Abwägungstabelle aufgebaut und enthält zur vollständigen Information auch die Abwägungsempfehlungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Weitere Erläuterungen zum Planverfahren werden in der Sitzung gegeben.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und während der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen und Bedenken geäußert wurden
Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt. Diese Unterlagen berücksichtigen vorbehaltlich der Beschlussfassung bereits die Abwägungsvorschläge. Der Feststellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes kann auf dieser Grundlage gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
zu a)
Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend den Abwägungsempfehlungen in der Anlage 1.
Zu b)
Feststellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Twistringen und Billigung der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzrechnung | Ergebnisrechnung |
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Anlage/n:
1. Abwägungsempfehlungen
2, Planentwurf
3. Begründung einschließlich Umweltbericht
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage_1 Abwägungsempfehlungen 12. FNPÄ (416 KB) | |||
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2 | Anlage_2_Planentwurf 12. FNPÄ (1186 KB) | |||
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3 | Anlage_3 Begründung zur 12. FNPÄ (2420 KB) | |||
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4 | Präsentation nach Ausschuss SteW angefügt (3012 KB) |