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Vorlage - 2018/126
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Twistringen hatte in seiner Sitzung am 23.11.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/96) beschlossen. Anschließend wurde die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden in einer vorläufigen Abwägungstabelle zusammengestellt. Die vorläufigen Abwägungsergebnisse sind in den Entwurf des Planwerkes eingeflossen, für den der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2018 den Entwurfs- und Offenlegungsbeschlusses gefasst hat
Der Entwurf, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 26-(100/96) lagen in der Zeit vom 20.08.2018 bis einschließlich 20.09.2018 öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 10.08.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Anhörung des Ortsrates der Ortschaft Twistringen zum Bebauungsplan Nr. 26-(100/96) in dessen Sitzung am 11. Juni 2018 ergab folgendes:
Der Ortsrat hat keine Bedenken geäußert.
Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nunmehr zu entscheiden. Die Abwägungsvorschläge sind als Anlage 1 beigefügt. Diese ist als fortgeschriebene Abwägungstabelle aufgebaut und enthält zur vollständigen Information auch die Abwägungsempfehlungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Weitere Erläuterungen zum Planverfahren werden in der Sitzung gegeben.
Im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen und Bedenken geäußert wurden.
Der Planentwurf und die dazu gehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt. Diese Unterlagen berücksichtigen vorbehaltlich der Beschlussfassung bereits die Abwägungsvorschläge. Der Satzungsbeschluss kann auf dieser Grundlage gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
zu a)
Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 26-(100/96) entsprechend den Abwägungsempfehlungen in der Anlage 1.
Zu b)
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 26-(100/96) und Billigung der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzrechnung | Ergebnisrechnung |
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Anlage/n:
1. Abwägungsempfehlungen
2, Planentwurf
3. Begründung einschließlich Umweltbericht
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage_1_Abwägungsempfehlungen zum B-Plan_26-100-96 (311 KB) | |||
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2 | Anlage_2_Planentwurf-B-Plan_26-100-96 DINA4 (7578 KB) | |||
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3 | Anlage_3_Begründung_B-Plan Nr_26-100-96 (2555 KB) | |||
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4 | Präsentation nach Ausschuss SteW angefügt (1594 KB) |