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Vorlage - 2020/061
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Sachverhalt:
Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr sollen gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes jeweils für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden. Mit der Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis wird der Bestimmung in Art. 33 Abs. 3 des Grundgesetzes Rechnung getragen. Hiernach sollen diejenigen hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben, welche in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Über die Ernennung beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
Herr Marco Schütte, wohnhaft Rüssen 72 in 27239 Twistringen OT Rüssen, wurde mit Wirkung vom 01.09.2014 vom Rat zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rüssen ernannt und auf die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Rüssen hat am 07.06.2020 Herrn Marco Schütte für eine erneute Amtszeit vorgeschlagen.
Die Zustimmung zur Ernennung von Herrn Schütte durch die Kreisfeuerwehr im Sinne von § 20 Abs. 4 Satz 3 NBrandSchG wurde erteilt.
Beschlussvorschlag:
Herr Marco Schütte wird mit Wirkung vom 01.09.2020 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rüssen ernannt und für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzrechnung | Ergebnisrechnung |
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Anlage/n: