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Vorlage - 2020/062
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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Twistringen hatte in seiner Sitzung am 12.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/104) „Vor dem Krümpel“ in der Ortschaft Twistringen beschlossen. Anschließend wurde die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden in einer vorläufigen Abwägungstabelle zusammengestellt. Die vorläufigen Abwägungsergebnisse sind in den Entwurf des Planwerkes eingeflossen, für den der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2020 den Entwurfs- und Offenlegungsbeschlusses gefasst hat
Der Entwurf, die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 26-(100/104) lagen in der Zeit vom 14.04.2020 bis einschließlich 15.05.2020 öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 08.04.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Mit dieser Vorlage wird gleichzeitig der Ortsrat der Ortschaft Twistringen gemäß § 94 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) angehört. Die Anhörung ist in dessen Sitzung am 24.06.2020 vorgesehen. Über das Ergebnis der Anhörung wird in der Sitzung berichtet.
Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nunmehr zu entscheiden. Die Abwägungsvorschläge sind als Anlage 1 beigefügt.. Weitere Erläuterungen zum Planverfahren werden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft gegeben.
Der Planentwurf und die dazu gehörige Begründung einschließlich Umweltbericht sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt. Diese Unterlagen berücksichtigen vorbehaltlich der Beschlussfassung bereits die Abwägungsvorschläge. Der Satzungsbeschluss kann auf dieser Grundlage gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
zu a)
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und aus der Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 26-(100/104) „vor dem Krümpel“ werden zur Kenntnis genommen. Den Abwägungsempfehlungen dazu entsprechend der Anlage 1 zu dieser Vorlage wird gefolgt.
Zu b)
Der Endfassung des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/104) „Vor dem Krümpel“ nebst Begründung einschließlich Umweltbericht wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 26-(100/104) „Vor dem Krümpel“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzrechnung | Ergebnisrechnung |
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Anlage/n:
1. Abwägungsempfehlungen
2, Planentwurf
3. Begründung einschließlich Umweltbericht
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage_1-Abwägungsempfehlungen um B-Plan_26-(100-104) (1056 KB) | |||
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2 | Anlage_2-Planzeichnung zum B-Plan_26-(100-104) (1535 KB) | |||
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3 | Anlage_3_Begründung zum B-Plan_26-(100-104) (3555 KB) |