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Vorlage - 2020/063
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Sachverhalt:
Mit Email vom 23.04.2020 haben die Eigentümer der Grundstücke Bahnhofstraße 24 und 26 über das Ingenieurbüro Rubbert einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt, um im rückwärtigen Bereich ihrer Grundstücke ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus (5 Wohneinheiten) mit Staffelgeschoss errichten zu können. Die Erschließung wird dabei von der Kolpingstraße aus erfolgen. Eine entsprechende Sicherung der Zufahrt über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sowie einer Baulast ist gegeben. Derzeit ist die Fläche im Flächennutzungsplan (FNP) als gemischte Baufläche dargestellt.
Dies, die Lage im Raum und ein Luftbild der Antragsflächen sind nachstehend dargestellt.
Auszug aus dem FNP | Luftbild (2017) Antragsfläche |
Ein Lageplan zum geplanten Vorhaben mit einem ersten Entwurf von Grundrissen ist als Anlage beigefügt. Derzeit stellt sich die Bebauung im Umfeld des Antragsgrundstückes (nachstehend blau umrandet dargestellt) wie folgt dar:
An der Kolpingstraße wurde bereits ein Mehrfamilienhaus errichtet. Dieses Grundstück nutzt für die Erschließung von einem Teil der Stellplätze des Bauvorhabens einen Teil des westlich gelegenen Grundstückes. Hier konnte eine Genehmigung noch auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden
Das nachstehend abgebildete Vorhaben auf den Antragsflächen nutzt ebenfalls diese Zufahrtsmöglichkeit. Dieses Vorhaben ist nach Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde nicht auf Basis des § 34 BauGB Genehmigungsfähig. Es würde u.a. in einer 2. Bauzeile zur Bahnhofstraße liegen und sich demgemäß nicht in die Umgebung einfügen. Deshalb wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt.
Mit dem beantragten Vorhaben kann die Nachverdichtung an dieser Stelle zu einem sinnvollen Abschluss gebracht werden.
Zur Umsetzung des Vorhabens bietet sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB an. Im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Dieser ist danach im Wege der Berichtigung anzupassen. So kann für die Vorhaben das passende Baugebiet festgesetzt werden. Die zwischen der Antragsfläche und der Kolpingstraße liegenden Grundstücke werden aus städtebaulichen Gründen in die Planung mit einbezogen und weitgehend bestandsorientiert überplant. Ebenso würde die geplante Erschließung Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Ergebnisse des Vergnügungsstättenkonzeptes werden in die Planung mit einbezogen.
Daraus ergibt sich folgender in Nachstehender Abbildung schwarz umrandet und grau unterlegt dargestellter Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 26-(100/112) „Bahnhofstraße / Kolpingstraße“:
(Abbildung Geltungsbereich)
Den Beschluss über die Aufstellung eines Bauleitplanes und den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss fasst der Verwaltungsausschuss nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft. Der Ortsrat ist bei Bauleitplanverfahren gemäß § 94 Abs. 2 NKomVG spätestens anzuhören, nachdem die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen worden ist.
In diesem Fall wird der Ortsrat zunächst zur Entscheidung über den Antrag und über den Aufstellungsbeschluss gehört.
Nach einem Aufstellungsbeschluss wird der Entwurf des Bauleitplanes für die frühzeitige Beteiligung erstellt. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in den Entwurf eingearbeitet, der Grundlage des Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sein wird. Dabei wird zunächst der Ortsrat angehört. So können die Belange des Ortsrates bei der Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss (nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft) mit einfließen. Anschließend würde dann das formelle Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Mit den Antragstellern ist noch eine Vereinbarung über die Übernahme der Planungskosten zu schließen.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Eigentümer der Grundstücke Bahnhofstraße 24 und 26 wird zugestimmt und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/112) „Bahnhofstraße / Kolpingstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit dem vorbezeichneten Geltungsbereich beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzrechnung | Ergebnisrechnung |
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Anlage/n:
1. Lageplan mit Grundrissen
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage_1 Lageplan mit Grundrissen (705 KB) |