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Vorlage - 2020/064
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Sachverhalt:
Die Eigentümer der Grundstücke Osterkamp 3 und 15 sowie Bremer Straße 54 haben mit Schreiben vom 11.05.2020 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/64) „Osterkamp“ beantragt. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die Antragsflächen sind im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt. Deren Lage ist aus dem nachstehenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan ersichtlich:
(Abbildung 1: Auszug aus dem FNP mit Lage der Antragsflächen)
Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich ein eingeschränktes Gewerbegebiet sowie einen 10 m breiten Pflanzstreifen zum Wohngebiet „Auf dem Ornst / Am Osterfeld“ hin fest. Zur Realisierung der im Antrag beschriebenen Vorhaben wird die Umplanung in ein Mischgebiet beantragt. Der festgesetzte Pflanzstreifen soll grundsätzlich erhalten bleiben. Jedoch ist aus Sicht der Antragsteller eine teilweise Reduzierung auf bis zu 5 m wünschenswert.
(Abbildung: Auszug aus dem Bebauungsplan
Der Flächennutzungsplan sieht für die Antragsflächen eine Darstellung als gewerbliche Baufläche vor.
Zur Umsetzung der Vorhaben bietet sich aufgrund die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/64) „Osterkamp“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB an. Im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Dieser ist danach im Wege der Berichtigung anzupassen. So kann für die Vorhaben das passende Baugebiet festgesetzt werden. Die Ergebnisse des Vergnügungsstättenkonzeptes werden in die Planung mit einbezogen.
Daraus ergibt sich folgender in nachstehender Abbildung schwarz umrandet und grau unterlegt dargestellter Geltungsbereich für die 4. Änderung des Bebauungsplane Nr. 26-(100/64) „Osterkamp“
(Abbildung: Geltungsbereich)
Den Beschluss über die Aufstellung eines Bauleitplanes und den Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss fasst der Verwaltungsausschuss nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft. Der Ortsrat ist bei Bauleitplanverfahren gemäß § 94 Abs. 2 NKomVG spätestens anzuhören, nachdem die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen worden ist. In diesem Fall wird der Ortsrat zunächst zur Entscheidung über den Antrag und über den Aufstellungsbeschluss gehört.
Nach einem Aufstellungsbeschluss wird der Entwurf des Bauleitplanes für die frühzeitige Beteiligung erstellt. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in den Entwurf eingearbeitet, der Grundlage des Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss sein wird. Dabei wird zunächst der Ortsrat angehört. So können die Belange des Ortsrates bei der Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss (nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft) mit einfließen. Anschließend würde dann das formelle Beteiligungsverfahren eingeleitet.
Mit den Antragstellern ist noch eine Vereinbarung über die Übernahme der Planungskosten zu schließen.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Eigentümer der Grundstücke Osterkamp 3 und 15 sowie Bremer Straße 54 wird zugestimmt und die Aufstellung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/64) „Osterkamp“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit dem vorbezeichneten Geltungsbereich beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzrechnung | Ergebnisrechnung |
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Anlage/n:
1. Antragsschreiben
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage_1_Antragsschreiben (743 KB) |