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Vorlage - 2020/071
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Beitragsabrechnung für die Padlandstraße wurde festgestellt, dass die Straße nur teilweise gem. § 6 Nds. Straßenverkehr für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Gewidmet ist nur ein Teil in der Ortschaft Mörsen von der Landesstraße bis zur Straße „Am Pohl“ sowie in der Ortschaft Heiligenloh, Ortsteil Ellinghausen, ein Teilstück von ca. 500 m.
Der Beginn- und Endpunkt für die vollständige Widmung sind in dem angefügten Kartenauszug dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße von der L 342 bis zur K 102 gem. § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzrechnung | Ergebnisrechnung |
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Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Widmung GVS L342 - K102 (242 KB) |