Hauptinhalt
Vorlage - 2020/085
|
|
Sachverhalt:
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/113) „Sondergebiet Klinik“-Ortschaften Mörsen und Heiligenloh der Stadt Twistringen ist es erforderlich eine Veränderungssperre gemäß den §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) zu erlassen.
Die vorgenannte Bauleitplanung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Zentralklinikums für den Landkreis Diepholz schaffen und das Umfeld von baulichen Nutzungen freihalten, von denen Beeinträchtigungen durch Lärm- und Geruchsbelastungen für den Klinikstandort ausgehen können.
Als Anlage ist der Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/113) „Sondergebiet Klinik“-Ortschaften Mörsen und Heiligenloh der Stadt Twistringen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Twistringen beschließt aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, in Verbindung mit den. §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. 2010 S. 576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309) die Satzung über die Veränderungssperre zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 26-(100/113) „Sondergebiet Klinik“-Ortschaften Mörsen und Heiligenloh der Stadt Twistringen in der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Entwurfsfassung.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzrechnung | Ergebnisrechnung |
|
|
Anlage/n:
Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Anlage -Entwurf der Satzung über die Veränderungssperre (2396 KB) |
|