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Vorlage - 2020/096
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Sachverhalt:
Die Stadt Twistringen hat gemäß § 128 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG durch den Bürgermeister festgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz zur Prüfung übersandt.
Sobald der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vorliegt, wird dieser dem Rat zur Beschlussfassung und Entlastung des Bürgermeisters vorgelegt.
Der Jahresabschluss 2019 ist zur Kenntnis beigefügt (siehe Anlage).
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | Jahresabschluss 2019 - gesamt (18194 KB) |