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Bauleitplanung im Überblick
Bauleitpläne sind der vorbereitende, das ganze Gemeindegebiet umfassende Flächennutzungsplan (FNP) sowie der aus dem FNP entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung betreffen, zu den überbaubaren Bereichen und zu den Verkehrsflächen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke und ist damit allgemein verbindlich.
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen.
Der erste Schritt eines Bauleitplanverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss. Hier entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft bzw. der Verwaltungsausschuss der Stadt Twistringen darüber, ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll. Natürlich wird auch die Öffentlichkeit über einen Aufstellungsbeschluss informiert. Wenn die Stadt Twistringen einen Bebauungsplan aufstellt, haben Sie als Bürger Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen. Sie können bereits im Rahmen der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" eine Stellungnahme abgeben bzw. sich zunächst im Rathaus die Planung erläutern lassen oder sich im Internet informieren. In diesem Verfahrensstadium werden Sie über die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für ein Konzept und über voraussichtliche Auswirkungen informiert. Hierzu können Sie Anregungen einreichen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird dann der Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und Gutachten für einen Monat öffentlich ausgelegt. Sie können die Planung einsehen und ggf. eine Stellungnahme verfassen. Für den Bebauungsplan relevante Stellungnahmen werden dann dem Rat zur Prüfung und Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt.
Eine besondere gesetzliche Verpflichtung besteht auch für die Abwägung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege vor dem Hintergrund der Eingriffsregelung. Durch Abwägung hat die planende Gemeinde über den erforderlichen Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft zu entscheiden. Seit 2004 ist für alle Bauleitpläne eine in das Aufstellungsverfahren integrierte Umweltprüfung obligatorisch.
Mit der am 13.05.2017 in Kraft getretenen Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Inhalte der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlichen Auslegung sowie die ausgelegten Unterlagen ins Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Weiterhin sollen die seitdem rechtskräftig gewordenen Bebauungsplane und die seitdem wirksam gewordenen Flächennutzungspläne mit der jeweiligen Begründung und zusammenfassender Erklärung ebenfalls auf diesem Weg zugänglich gemacht werden.