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Ausnahmegenehmigungen von Sonn- und Feiertagsfahrverboten

Allgemeine Informationen

In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

Voraussetzungen

Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
  • termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
  • Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.

Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?
  • :105,00 EUR - 160,00 EUR
    für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt)
  • :105,00 EUR - 160,00 EUR
    für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt)
  • :55,00 EUR - 95,00 EUR
    für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
  • :55,00 EUR - 95,00 EUR
    für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

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Infobereich

Ansprechpartner

Veranstaltungen

  • Mo., 01.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Di., 02.06.2026, 15:00 - 17:00 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenDer Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mi., 03.06.2026, 10:00 - 11:30 UhrOffene Bücherei Twistringen, Bahnhofstr. 20, 27239 TwistringenDie ehrenamtlichen Senioren-Medienpaten, der Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mo., 08.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Weitere Veranstaltungen
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