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Städtebauliche Entwicklungskonzepte
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über förmlich beschlossene Konzepte:
Zentren- und Nahversorgungskonzept
Die Stadt Twistringen hat erstmalig ein Zentren- und Nahversorgungskonzept erstellt.
Zielsetzung des am 29.08.2019 vom Rat der Stadt Twistringen beschlossenen Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist die Sicherung und Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung. Das Konzept bildet die Grundlage zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und dient in der Bauleitplanung als Beurteilungsgrundlage für Bauvorhaben.
Im Zentren- und Nahversorgungskonzept werden die innenstadtrelevanten, nahversorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente, der zentrale Versorgungsbereich mit seinen unterschiedlichen Lagekategorien sowie ein Nahversorgungszentren festgelegt und Zielsetzungen und Leitlinien formuliert.
Das Zentren- und Nahversorgungskonzept kann in der Stadtverwaltung Twistringen, Fachbereich Stadtentwicklung & Wirtschaft, Zimmer 224, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen während der Dienststunden sowie außerhalb dieser Zeiten nach besonderer Vereinbarung eingesehen oder hier als Dokument abgerufen werden.
Vergnügungsstättenkonzept
Die Stadt Twistringen hat erstmalig ein Vergnügungsstättenkonzept erstellt.
Zielsetzung des am 16.01.2020 vom Rat der Stadt Twistringen beschlossenen Vergnügungsstättenkonzeptes ist es, eine gesamtstädtische Leitlinie für eine städtebaulich verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten mit einer einheitlichen Bewertungsstruktur zu schaffen. Das Vergnügungsstättenkonzept soll die Stadt Twistringen in die Lage versetzen, perspektivische Ansiedlungswünsche von Vergnügungsstätten so zu lenken, dass möglicherweise von diesen ausgehende Störpotenziale sowie Konflikte mit anderen Nutzungen zukünftig vermieden werden können.
Das Vergnügungsstättenkonzept kann in der Stadtverwaltung Twistringen, Fachbereich Stadtentwicklung & Wirtschaft, Zimmer 224, Lindenstraße 14, 27239 Twistringen während der Dienststunden sowie außerhalb dieser Zeiten nach besonderer Vereinbarung eingesehen oder hier als Dokument abgerufen werden.