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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Allgemeine Informationen

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei

  • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
  • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
  • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
  • Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten.

Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

.Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt: örtlicher oder überörtlicher Sozialhilfeträger bzw. Sozialamt

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • Belege über Ausgaben:
  • Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung)
  • Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen
  • Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen
  • evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Anträge / Formulare

Über die notwendigen Antragsunterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung

Infobereich

Ansprechpartner

  • Fachbereich II - Familie & SozialesLindenstraße 14
    27239 Twistringen
    Telefon: 04243 413-0
    Telefax: 04243 413-200
    Homepage: htt­p://ww­w.t­wistrin­gen.de
    Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag und Donnerstag:
    08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag Nachmittag:
    14:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch und Freitag geschlossen!
    Parkmöglichkeiten:
    Anzahl: 30

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    barrierefrei
    Aufzug vorhanden: ja

Veranstaltungen

  • Mo., 01.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Di., 02.06.2026, 15:00 - 17:00 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenDer Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mi., 03.06.2026, 10:00 - 11:30 UhrOffene Bücherei Twistringen, Bahnhofstr. 20, 27239 TwistringenDie ehrenamtlichen Senioren-Medienpaten, der Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mo., 08.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Weitere Veranstaltungen
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