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Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

Allgemeine Informationen

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.
Verfahrensablauf

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen
  • formloser Antrag
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

Infobereich

Ansprechpartner

  • BürgerserviceFachbereich III - Stadtentwicklung, Bau & OrdnungLindenstraße 14
    27239 Twistringen
    Telefon: 04243 413-413
    Telefax: 04243 413-179
    Homepage: htt­p://ww­w.t­wistrin­gen.de
    Öffnungszeiten:
    Öffnungszeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
    Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
    Parkmöglichkeiten:
    Anzahl: 30

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    barrierefrei
    Aufzug vorhanden: ja

Veranstaltungen

  • Mo., 01.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Di., 02.06.2026, 15:00 - 17:00 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenDer Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mi., 03.06.2026, 10:00 - 11:30 UhrOffene Bücherei Twistringen, Bahnhofstr. 20, 27239 TwistringenDie ehrenamtlichen Senioren-Medienpaten, der Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mo., 08.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Weitere Veranstaltungen
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