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Sterbeurkunde Ausstellung

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Identitätsnachweis (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?
  • :20,00 EUR
    Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • :10,00 EUR
    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Infobereich

Ansprechpartner

Veranstaltungen

  • Mo., 01.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Di., 02.06.2026, 15:00 - 17:00 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenDer Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mi., 03.06.2026, 10:00 - 11:30 UhrOffene Bücherei Twistringen, Bahnhofstr. 20, 27239 TwistringenDie ehrenamtlichen Senioren-Medienpaten, der Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mo., 08.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Weitere Veranstaltungen
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