Sie sind hier:

Hauptinhalt

Wohnsitz Ummeldung

Allgemeine Informationen

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Infobereich

Ansprechpartner

  • BürgerserviceFachbereich III - Stadtentwicklung, Bau & OrdnungLindenstraße 14
    27239 Twistringen
    Telefon: 04243 413-413
    Telefax: 04243 413-179
    Homepage: htt­p://ww­w.t­wistrin­gen.de
    Öffnungszeiten:
    Öffnungszeiten (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
    Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
    Parkmöglichkeiten:
    Anzahl: 30

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Angaben zur Barrierefreiheit:
    barrierefrei
    Aufzug vorhanden: ja

Veranstaltungen

  • Mo., 01.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Di., 02.06.2026, 15:00 - 17:00 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenDer Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mi., 03.06.2026, 10:00 - 11:30 UhrOffene Bücherei Twistringen, Bahnhofstr. 20, 27239 TwistringenDie ehrenamtlichen Senioren-Medienpaten, der Seniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Mo., 08.06.2026, 09:30 - 11:30 UhrJugendhaus Twistringen, Lindenstr. 39, 27239 TwistringenSeniorenbeirat und die Seniorenbeauftragte der Stadt Twistringen
  • Weitere Veranstaltungen
Online-Services Online-Terminplaner Instagram Öffnungszeiten Kontakt Whatsapp Einstellungen

Schriftgröße

»