Machen Sie jetzt Ihr Wohneigentum zukunftsfest und sich gleichzeitig unabhängig von fossilen Brennstoffen und künftigen Kostensteigerungen – dabei unterstützt Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit Zuschüssen und Ergänzungskrediten für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
- Hauseigentümerinnen, -eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden
Was wird gefördert?
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf und die Installation von
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
- die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
Konditionen:
Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschussbetrag für einzelne energetische Maßnahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Bei einem Einfamilienhaus werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt. Davon erhalten Sie maximal 70 % als Zuschuss, also bis zu 21.000 Euro.
Zusätzlich können Sie einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.
Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen.
Detailliertere Informationen zu den Förderhöhen finden Sie unter:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung
Antragstellung:
- Die Zuständigkeit für die Zuschussförderung neuer Heizungsanlagen liegt ab dem 01.01.2024 fast vollständig bei der KfW.
- Die übrigen Fördergegenstände aus der BEG EM, die sogenannten Effizienzmaßnahmen, bleiben beim BAFA. Das betrifft die Förderung für die Gebäudehülle, Gebäudetechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung und Baubegleitung.
- Da die Antragstellung für die neue Heizungsförderung zur KfW wechselt, ist dort eine Antragstellung derzeit noch nicht möglich. Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 können private Selbstnutzende im Einfamilienhaus Anträge über das KfW-Portal „Meine KfW“ stellen. Alle anderen Antragstellergruppen sollen sukzessive folgen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert neben dem Heizungsaustausch auch folgende Effizienz-Einzelmaßnahmen:
- Heizungsoptimierung (15 - 50%)
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (15%)
- Anlagentechnik (15%)
- Fachplanung und Baubegleitung
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.energiewechsel.de/Foerderprogramme/Privat