Hauptinhalt
Ortsübliche Bekanntmachungen
Die Einwohnerinnen und Einwohner sind über die rechtlich bindenden Entscheidungen der Stadt Twistringen zu informieren.
Die Bekanntmachung von Satzungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen erfolgt dauerhaft im elektronischem Amtsblatt des Landkreises Diepholz.
Ortsübliche Bekanntmachungen über Sitzungen der politischen Gremien, Hinweise auf öffentliche Ausschreibungen etc. werden hier nachfolgend bekannt gemacht.
Wenn hier etwas neues eingestellt wird, wird darauf in der Kreiszeitung unter Amtliche Bekanntmachungen hingewiesen.