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Städtebauliche Entwicklungskonzepte
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über förmlich beschlossene Konzepte:
Zentren- und Nahversorgungskonzept und 1. Fortschreibung
Die Stadt Twistringen hat erstmalig ein Zentren- und Nahversorgungskonzept erstellt.
Zielsetzung des am 29.08.2019 vom Rat der Stadt Twistringen beschlossenen Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist die Sicherung und Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels und die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung. Das Konzept bildet die Grundlage zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung und dient in der Bauleitplanung als Beurteilungsgrundlage für Bauvorhaben.
Im Zentren- und Nahversorgungskonzept werden die innenstadtrelevanten, nahversorgungsrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente, der zentrale Versorgungsbereich mit seinen unterschiedlichen Lagekategorien sowie ein Nahversorgungszentren festgelegt und Zielsetzungen und Leitlinien formuliert.
Die 1. Fortschreibung dieses Konzeptes wurde vom Rat der Stadt Twistringen am 28.04.2026 beschlossen. Damit wird ein neues Nahversorgungszentrum im Bereich der Köglerstraße festgelegt. Weiterhin wurde kleinteilig der zentrale Versorgungsbereich sowie die Sortimentsliste angepasst.
Vergnügungsstättenkonzept
Die Stadt Twistringen hat erstmalig ein Vergnügungsstättenkonzept erstellt.
Zielsetzung des am 16.01.2020 vom Rat der Stadt Twistringen beschlossenen Vergnügungsstättenkonzeptes ist es, eine gesamtstädtische Leitlinie für eine städtebaulich verträgliche Ansiedlung von Vergnügungsstätten mit einer einheitlichen Bewertungsstruktur zu schaffen. Das Vergnügungsstättenkonzept soll die Stadt Twistringen in die Lage versetzen, perspektivische Ansiedlungswünsche von Vergnügungsstätten so zu lenken, dass möglicherweise von diesen ausgehende Störpotenziale sowie Konflikte mit anderen Nutzungen zukünftig vermieden werden können.
