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Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplanung (4. Runde) – Fortschreibung des Lärmaktionsplanes von 2019
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Niedersachsen die Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten durch das Land Niedersachsen in einem 5-jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (bzw. 4. Runde) der Lärmaktionsplanung.
Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Twistringen befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten vom Land Niedersachsen ausgefertigt. Betroffen ist davon die Bundesstraße B 51 von der Einmündung der Nienburger Straße (L 341) bis zur Stadtgrenze zur Stadt Bassum.
Bis spätestens 18. Juli 2024 (vierte Runde) sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Nach diesem Zeitpunkt sind bestehende Lärmaktionspläne nach § 47d Absatz 5 BImSchG grundsätzlich bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Spätestens auf Basis der Lärmkartierung 2027 fällt die nächste Überprüfung bis 18. Juli 2029 an.
Im Vergleich zur im Zuge der 3. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig erfolgten Aufstellung des Lärmaktionsplanes im Jahr 2019 ist aufgrund des gestiegenen Verkehrsaufkommens ein weiterer Abschnitt der Bundesstraße B51 zwischen der Einmündung der Nienburger Straße (L 341) und der Einmündung Westerstraße (L 342) kartierungspflichtig geworden. Allein aus diesem Grund ist eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erforderlich. Zudem wurden durch die zwischenzeitlich erfolgte europäische Harmonisierung der Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (durch CNOSSOS-EU) alle Lärmkarten der dritten Runde für die vierte Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der dritten und vierten Runde sind in der Regel nicht vergleichbar. Folglich wird sich in der Regel die lokale Lärmsituation relevant ändern und die Überarbeitung eines Lärmaktionsplans begründen. Das ist auch für Twistringen der Fall.
Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit und der Behörden (1. Beteiligungsrunde) zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes von 2019 fand in der Zeit vom 14.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 statt.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (2. Beteiligungsrunde)
Nach Abschluss der ersten Beteiligungsrunde wurden deren Ergebnisse dokumentiert und in den Entwurf des Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Nach Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien der Stadt Twistringen wurde dieser Entwurf in der Zeit vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 im Internet bereitgestellt und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan
Der Rat der Stadt Twistringen hat sich in seiner Sitzung am 20.06.2024 mit den während der 1. und 2. Beteiligungsrunde eingegangenen Stellungnahmen befasst und der Endfassung des Lärmaktionsplans (1. Fortschreibung) zugestimmt und diesen in seiner Endfassung beschlossen.
Die Endfassung des Lärmaktionsplans (1. Fortschreibung ist nachstehend veröffentlicht:

